Kommunalwahlen 2027: So können sich Ausländer registrieren

Kommunalwahlen 2027: So können sich Ausländer registrieren

Ausländische Einwohner in Spanien, die bei den Kommunalwahlen am 23. Mai 2027 wählen wollen, haben bis Ende dieses Jahres, in manchen Fällen bis Mitte Januar, Zeit, um dafür zu sorgen, dass sie im Wählerverzeichnis stehen.

Die Regeln gehen aus einer Bekanntmachung der Gemeinde Roses hervor. Sie gelten in ganz Spanien und damit auch für die Einwohner von Empuriabrava, Castelló d'Empúries und dem übrigen Alt Empordà. Es gibt zwei getrennte Wege. Der eine gilt für Bürger anderer Staaten der Europäischen Union. Der andere gilt für Staatsangehörige einer Reihe von Nicht-EU-Ländern, die mit Spanien Wahlrechtsabkommen geschlossen haben.

EU-Bürger: Wahlabsicht erklären

Bürger anderer EU-Staaten, die in Spanien leben, dürfen bei Kommunalwahlen wählen, wenn sie dieselben Voraussetzungen erfüllen wie spanische Wähler. Außerdem müssen sie förmlich erklären, dass sie hier wählen wollen.

Dafür gibt es drei Möglichkeiten. Die erste ist online, über das elektronische Bürgerbüro des spanischen Nationalen Statistikinstituts (INE), mit Cl@ve. Cl@ve ist das digitale Identifizierungssystem der spanischen Regierung. Das Online-Verfahren steht das ganze Jahr über offen. Darüber können sich EU-Bürger auf Wunsch auch für die Wahlen zum Europäischen Parlament in Spanien eintragen.

Die zweite Möglichkeit ist der persönliche Weg ins Rathaus Ihres Wohnorts. Die Einwohner füllen das Formular CERE.DFA-2 aus, ein zweisprachiges Dokument auf Spanisch und Katalanisch. Es kann von der Website des INE oder aus dem Dokumentenbereich der Verfahrensseite der Gemeinde heruntergeladen werden. Zum Identitätsnachweis dient die Ausländerkarte mit der NIE, der Identifikationsnummer für Ausländer. Akzeptiert werden auch ein Personalausweis oder Reisepass aus dem Herkunftsland.

Der dritte Weg führt über die Post. Um das zu erleichtern, verschickt das Amt für das Wählerverzeichnis (OCE) in den letzten Septembertagen 2026 Briefe an EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien. Auf den Schreiben sind die persönlichen Daten aus dem padró, dem kommunalen Einwohnermelderegister, bereits aufgedruckt.

Sie gehen nur an Personen, die das OCE vor früheren Kommunalwahlen noch nicht angeschrieben hat und die die Erklärung noch nicht abgegeben haben. Jeder Brief enthält einen elektronischen Bearbeitungscode (CTT). Mit diesem Code lässt sich das Verfahren ohne Cl@ve online abschließen. Alternativ kann die Antwort direkt an die Provinzstelle des OCE geschickt werden. Eine Briefmarke ist nicht nötig.

Einmal abgegeben, gilt die Erklärung dauerhaft, solange die Person in Spanien lebt, es sei denn, sie beantragt förmlich deren Widerruf. Damit sie für die Wahl im Mai 2027 zählt, müssen sowohl die Anmeldung im padró als auch die Erklärung spätestens bis zum 30. Dezember 2026 erledigt sein. Alles, was nach diesem Datum eingereicht wird, fließt nicht mehr in das Wählerverzeichnis für diese Wahlen ein. Das gilt auch für Anträge, die über Einsprüche gegen Zensusdaten gestellt werden.

Nicht-EU-Länder mit Wahlabkommen

Spanien hat mit 13 Ländern Gegenseitigkeitsabkommen über das Wahlrecht bei Kommunalwahlen geschlossen. Es sind Bolivien, Kap Verde, Chile, Kolumbien, Korea, Ecuador, Island, Norwegen, Neuseeland, Paraguay, Peru, das Vereinigte Königreich sowie Trinidad und Tobago. Auch Staatsangehörige anderer Länder können einen Antrag stellen, wenn neue Abkommen vor Ablauf der Antragsfrist in Kraft treten.

Antragsteller müssen über 18 Jahre alt sein und dürfen ihr Wahlrecht nicht verloren haben. Außerdem müssen sie im padró angemeldet sein und eine spanische Aufenthaltserlaubnis besitzen. Zudem müssen sie eine Mindestzeit legal in Spanien gelebt haben. Für Norweger sind das drei Jahre am Wahltag. Für Briten sind es drei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für alle anderen Länder auf der Liste sind es fünf Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Das OCE schreibt die berechtigten Einwohner in den letzten Novembertagen 2026 an. Die Briefe enthalten persönliche Daten und Angaben zum Wohnsitz aus dem Zentralen Ausländerregister und aus den beim INE geführten kommunalen Melderegistern. Stichtag für die Daten aus dem padró ist der 30. August 2026. Auch diese Schreiben enthalten einen CTT-Code.

Anträge können online über das elektronische Bürgerbüro des INE gestellt werden, über das Verfahren "Solicitud de inscripción". Das geht mit Cl@ve oder mit der NIE und dem CTT-Code. Die Einwohner können ihre Antwort auch kostenlos per Post an die Provinzstelle des OCE schicken. Eine weitere Möglichkeit ist der persönliche Antrag im Rathaus mit der Ausländerkarte. Staatsangehörige Norwegens, Islands und des Vereinigten Königreichs können stattdessen ihren nationalen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Das Formular für diesen Weg ist CERE.N-2.

Die Dauer des legalen Aufenthalts muss mit einer Bescheinigung der Ausländerbehörde oder der Polizeidienststelle in der Provinz nachgewiesen werden. Die Bekanntmachung weist darauf hin, dass allein die Generaldirektion der Polizei für Einwanderungsfragen zuständig ist.

Die Antragsfrist läuft vom 1. Dezember 2026 bis zum 15. Januar 2027. Verspätete Anträge werden abgelehnt.

Warum das wichtig ist

Für einen Ort wie Empuriabrava, in dem viele Einwohner aus dem Ausland stammen, gehört das zu den handfesteren Formalitäten der kommenden Monate. Bei den Kommunalwahlen wird entschieden, wer das Rathaus führt. Dieser Gemeinderat prägt dann Themen wie den Bürgerhaushalt in Castelló und seine Haltung zu regionalen Regelungen wie dem Dekret über Ferienwohnungen. Ausländische Einwohner, die nicht im Wählerverzeichnis stehen, können bei diesen Entscheidungen an der Wahlurne nicht mitreden.

Das zweigleisige System verdient Beachtung. EU-Bürger geben eine einmalige, dauerhafte Erklärung ab und haben den 30. Dezember als Frist. Britische Einwohner fallen unter ein eigenes Abkommen mit einer Mindestaufenthaltsdauer und einem festen Zeitfenster, das im Januar endet. Das deutet darauf hin, dass manche Briten, die seit Jahren hier leben, böse überrascht werden könnten, wenn sie davon ausgehen, dass die EU-Regeln noch für sie gelten.

Beide Wege setzen eine korrekte Anmeldung im padró voraus. Ein guter Zeitpunkt also, um zu prüfen, ob Ihre Adressdaten auf dem neuesten Stand sind.

Es lohnt sich zu beobachten, ob die Briefe des OCE in den kommenden Wochen pünktlich ankommen. Spannend wird auch, ob Gemeinden vor Ort, darunter Castelló d'Empúries, eigene Kampagnen starten, um ausländische Einwohner dazu zu bewegen, sich vor Ablauf der Fristen einzutragen.